Der Hund soll mäßig geführt werden, wie bei einer natürlichen Arbeit, am besten mit Handzeichen und ohne zu häufige Warnungen mit der Stimme oder mit der Pfeife. Die Beurteilung der Richter wird der Arbeitsweise der Rasse gerecht. Während der Suche soll sich der Hundeführer in Reichweite der Stimme des Richters aufhalten, um etwaige Anweisungen zu befolgen.
Der Hundeführer muss die Grabungen des Hundes wieder zudecken, sonst drohen Strafpunkte. Auch wenn der Hund die Trüffel zum Hundeführer bringt oder die Grabung sich auf einer angrenzenden Parzelle befindet, muss der Hundeführer die Grabung zudecken.